Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Projex GmbH mit Sitz in Dreieich zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern

§ 1 Geltungsbereich

1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Projex GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGBs. Abweichende und ergänzende AGBs des Kunden gelten nur insoweit, als die Projex GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Projex GmbH gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Angebote

Die Angebote der Projex GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Preisangaben gelten vorbehaltlich kurzfristiger Preisänderungen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder im Angebot der Projex GmbH genannten Preise.

§ 3 Preise

Die von der Projex GmbH angegebenen Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

§ 4 Zahlungsbedingung

Sofern nicht in der Auftragsbestätigung ein anderes Zahlungsziel gewährt wird, sind Rechnungen sofort fällig.

§ 5 Leistung, Leistungserbringung, Lieferzeit

1. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Projektvertrag bzw. der schriftliche Auftrag des Kunden an die Projex GmbH, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

2. Lieferfristen und Liefertermine stellen keine Fixtermine dar. Der Fristbeginn setzt voraus, dass der Kunde sämtliche von ihm zu erbringenden Leistungen auch erbracht hat, Unterlagen und evtl. Genehmigungen, Freigaben (z. B. von Plänen) vorgelegt hat, sowie Zahlungsbedingungen eingehalten hat und bei der Klärung für die Projektabwicklung notwendiger Fragen mitgewirkt hat.

3. Lieferfristen verlängern sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung sowie bei Eintritt nicht vorhersehbarer Hindernisse. Die Projex GmbH wird über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer von Verzögerungen unverzüglich informieren.

4. Im Übrigen ist der Kunde vor Geltendmachung von gesetzlichen Gewährleistungsrechten einschließlich Rücktritt verpflichtet, Gelegenheit zur Nacherfüllung bzw. vollständigen Erfüllung binnen einer angemessenen Nachfrist zu geben.

§ 6 Stornierung

Stornierungen von Bestellungen, die nicht auf der Mangelhaftigkeit der Leistungen beruhen, können nur mit Zustimmung der Projex GmbH erfolgen. In diesen Fällen behält die Projex GmbH sich das Recht vor, eine angemessene Stornogebühr zu erheben.

§ 7 Abnahme

Dem Kunden wird die Lieferung der vertraglich vereinbarten Leistungen schriftlich angezeigt, sobald sie von der Projex GmbH erbracht und dem Kunden zugänglich gemacht wurde. Der Kunde hat unverzüglich und schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Ablehnung der Abnahme ist nur dann gültig, wenn sie zusammen mit einer schriftlichen Erklärung erfolgt, aus der die vom Kunden an dem Konzept oder der abnahmefähigen sonstigen Leistung festgestellten Mängel hervorgehen. Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss der Projex GmbH die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Projex GmbH beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 9 Geheimhaltung

Jede der Vertragsparteien ist verpflichtet, die aus dem Bereich der jeweils anderen Vertragspartei stammenden Informationen und Dokumente, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus anderen Gründen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse eindeutig erkennbar sind, geheim zu halten. Außer wenn dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, sind die Vertragsparteien nicht berechtigt, solche Informationen oder Dokumente aufzuzeichnen, zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Die Vertragsparteien haben ihren Arbeitnehmern und Vertretern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, falls die geheimhaltungsbedürftigen Informationen allgemein bekannt werden oder während der Dauer der Geheimhaltungspflicht dem Anwender von dritter Stelle ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht bekannt werden.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Falle und im Falle einer Vertragslücke verpflichten sich die Parteien, an einer angemessenen Regelung mitzuwirken, die im Rahmen des rechtlich Möglichen, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

§ 11 Anzuwendendes Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Projex GmbH.

Stand: Januar 2019